Elternbrief Nr. 2

17.03.2020

Betreuung der Kinder von Eltern, die keinen Anspruch auf Betreuung in einem Kindertagesbetreuungsangebot haben

WICHTIGE INFORMATION
zur Betreuung von Kindern in Großgruppen/ Betriebsgruppen/ am
Arbeitsplatz

Das MKFFI möchte auch die Eltern in den nächsten Tagen und Wochen bestmöglich informieren. Mit diesem Elternbrief wenden wir uns insbesondere an die Eltern, die keinen Anspruch auf ein Kindertagesbetreuungsangebot haben. Wir danken Ihnen zunächst für das nach unserer Wahrnehmung große Verständnis, das Sie für die Umsetzung des Erlasses zum Betretungsverbot aufbringen.

Wir wissen, dass Sie vor immensen Herausforderungen hinsichtlich der Betreuung Ihrer Kinder stehen. Zudem bringt die Betreuung der Kinder für viele Eltern sehr schwierige, für manche auch existentielle Fragestellungen mit sich. Und auch wenn wir dafür Verständnis haben, momentan hat die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus die oberste Priorität.

Deswegen warnen wir dringend davor, die Betreuung Ihrer Kinder so zu organisieren, dass neue Kontaktnetze entstehen. Dies befeuert die Ausbreitung des Coronavirus weiter. Bitte bilden Sie keine Kinderbetreuungsgruppen am Arbeitsplatz. Bitte bilden Sie keine größeren Kinderbetreuungsgruppen im privaten Rahmen.

Diese Betreuungsformen konterkarieren die Infektionsschutzmaßnahme „Betretungsverbot in Kindertagesbetreuungsangeboten“.

  • Bitte betreuen Sie Ihr Kind/Ihre Kinder am Arbeitsplatz nur dann, wenn dadurch
    keine neuen Kontaktnetze entstehen.
  • Bitte organisieren Sie die Betreuung verantwortungsvoll und unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Bitte lassen Sie Ihre Kinder nicht von den Großeltern betreuen.

Der Kinder- und Jugendminister Dr. Joachim Stamp hat hierzu mit dem Wirtschaftsminister Dr. Pinkwart vereinbart, dass dieser diese dringende Bitte auch an die Arbeitgeber heranträgt. Er wird dafür werben, dass diese alles tun, um eine Kinderbetreuung zu Hause zu ermöglichen.

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

(Elternbrief Nr.2 als PDF)