Das Konzept der Inklusion ist ein wesentlicher Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Die UN-Kinderrechtskonvention hat dieses Konzept gesetzlich verankert und leistet damit einen wichtigen Beitrag für die gleichberechtige Teilhabe aller Menschen in der Gesellschaft.

Als Kindertagesstätte sehen wir uns in der Verantwortung, dieses Ziel der Gleichberechtigung auch hier zu leben. Für die Arbeit in der Kita bedeutet dies, eine pädagogische Haltung einzunehmen, die Individualität und Vielfalt als Stärken wahrnimmt und jedes Kind, unabhängig von seiner Herkunft, Religion, Geschlecht, Kultur, sozialer Herkunft oder körperlichen Voraussetzungen als Individuum mit Bedürfnissen nach Liebe, Anerkennung Wertschätzung, Geborgenheit, Achtung, Zuwendung und Autonomie annimmt.

Besonders im Bereich der Inklusion stehen wir mit unseren Kooperationspartnern wie den „Frühen Hilfen“ oder der „Familienberatungsstelle“ sowie dem LVR in engem Austausch.

Bedingung für eine inklusive Arbeit sind räumliche aber auch personelle Voraussetzungen, denen wir uns als Team stellen, indem wir uns zu aktuellen Themen fortbilden und unsere Arbeit und unser Konzept stets reflektieren. Die Aufnahme von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern muss allerdings immer individuell und unter Berücksichtigung unserer personellen und auch räumlichen Rahmenbedingungen zum Wohl des Kindes entschieden werden. Die Entscheidung darüber obliegt in unserer Elterninitiative dem Träger.