Uns erreichte noch folgende Mitteilung der Stadt Lohmar bezüglich einer Ergänzung zur Definition des Personenkreises „Schlüsselpersonen“.
Hier die Mail der Stadt dazu:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ergänzend zu den bisherigen Ausführungen zum Personenkreis „Schlüsselpersonen“ ist festzustellen, dass auch Personen, die sich in der freiwilligen Feuerwehr engagieren zu dem Personenkreis zählen können. In Lohmar ersetzt die freiwillige Feuerwehr eine anderswo eingerichtete Berufsfeuerwehr. Da Berufsfeuerwehren als Schlüsselpersonen gelten (können), ist dies bei der freiwilligen Feuerwehr ebenso der Fall.
Für Lohmar wird das Sachgebiet „Feuerwehr“ der Stadtverwaltung Lohmar im Ordnungsamt die Bestätigung – sofern nötig – ausstellen.
Außerdem sind auch Kindertagespflegepersonen – sofern sie Kinder von Schlüsselpersonen betreuen – selbst Schlüsselpersonen.
Hier erstellt die Fachberatung „Kindertagespflege“ der Stadt Lohmar die Bescheinigung.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Martin Siems
Amt für Jugend und Familie
Stadthaus, Hauptstraße 27-29, 53797 Lohmar
Tel.: 02246 15-302
Fax: 02246 15-8302
Martin.Siems@Lohmar.de
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